Dieses Dokument steht als PDF zum Download und Ausdruck bereit.
Preise
Preisangaben in Listen und Prospekten gelten als unverbindliche Richtpreise. Verbindlich sind ausschliesslich die in den individuellen Offerten enthaltenen Preise. Die Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, exkl. Verpackung, Transport und Mehrwertsteuer.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Hält der Kunde diese Frist oder andere vereinbarte Zahlungstermine nicht ein hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der mind. 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
Versand/Verpackungsmaterial
Die Versicherung der Lieferung gegen Verlust, Transport- und Lagerschäden während des Transports ist Sache des Kunden. Verpackungsmaterial ist zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen.
Liefertermine
Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits allfällige Vorleistungen (Zahlungen, Lieferung von technischen Unterlagen usw.) nicht rechtzeitig erbringt oder Hindernisse auftreten, welche der Lieferant trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann (z.B. Krieg Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder falsche Zulieferung der nötigen Unterlagen, Dokumente und Güter, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse usw.). Der Lieferant kann Teillieferungen ausführen und berechnen. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung beim Lieferanten zum Versand bereit steht. Eine allfällige Überschreitung derselben gibt dem Kunden indessen kein Recht auf eine Annullierung des Auftrages oder auf eine Entschädigung.
Abrufaufträge
Auf Abruf bestellte Ware wird fabriziert und beim Lieferanten an Lager gelegt. Sie muss spätestens 12 Monate nach Bestellung abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist steht dem Lieferanten das Recht zu, die nicht abgenommene Restmenge zum Versand zu bringen und zu berechnen. Der Abrufauftrag kann ohne unserem schriftlichen Einverständnis nicht annulliert werden. Aufgelaufene Kosten für Material und Arbeit etc. sind in jedem Falle vom Kunden zu übernehmen.
Gewährleistung
Der Lieferant gewährleistet, dass er die Produkte in funktionstüchtigem Zustand liefert. Der Lieferant verpflichtet sich als Gewährleistung zur Beseitigung der Fehler oder zum Ersatz aller Teile, die nachweisbar infolge von Material- Konstruktions- und Ausführungsfehlern schadhaft oder unbrauchbar sind. Die Gewährleistung entfällt, wenn allfällige Mängel nicht innerhalb von acht Arbeitstagen nach Ankunft der Ware beim Käufer gerügt werden.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Handhabung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Der Lieferant erbringt die Gewährleistung nach seiner Wahl in seinen Räumen oder beim Kunden, der dem Lieferanten freien Zugang zu gewähren hat. Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.
Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung oder auf Ersatzlieferung der unbrauchbaren Teile. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen. Die Gewährleistung für unsere Produkte beträgt 12 Monate ab Inbetriebsetzung, jedoch max. 18 Monate nach Ablieferung.
Weitere Haftung
Der Lieferant haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für weitere Personen- und Sachschaden, der dem Kunde nachweisbar durch Verschulden des Lieferanten entsteht. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Änderungen
Jegliche Art von Änderungen, insbesondere in Konstruktion, Mass, Gewicht oder Preis, behalten wir uns ohne vorherige Anzeige vor.
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum des Lieferanten.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in allen Fällen Zürich. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.